Mai 30, 2022

Beschwerdemanagement

Wir wollen uns auf dem bisher Erreichten nicht ausruhen, sondern täglich dazulernen.
Ihre Anregungen und Kritiken bilden dabei eine wichtige Grundlage und geben uns die Möglichkeit, aktiv auf die Verbesserung der Betreuung unserer Kunden hinzuwirken.
Aber auch Kritik unserer Lieferanten oder Mitarbeiter nehmen wir ernst!

Gelegentlich kann es dabei vorkommen, dass wir Ihre Erwartungen nicht zur vollständigen Zufriedenheit erfüllen. Bitte sprechen Sie uns dann an. Wir nehmen jede Anregung und Kritik ernst und sehen Beschwerden stets auch als Chance, unseren Service, unsere Dienstleistungen oder unser Handeln zu verbessern und somit noch gezielter auf Ihre Belange einzugehen.

Alle Kundinnen und Kunden sowie potentielle Kunden können anonym Beschwerde einlegen.
Ebenso Lieferanten, Zulieferer, Dienstleister, sowie deren und unsere Angestellte und Beschäftigten.

Ihre Beschwerden richten Sie bitte elektronisch an:
info@grewe-kanzlei.de,
Frau Rechtsanwältin Christina Grewe,
GREWE Anwaltskanzlei,
Julius-Hatry-Str. 1,
68163 Mannheim

Um Ihre Beschwerde unmittelbar bearbeiten zu können, werden folgende Angaben von Ihnen benötigt:

  • Ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse)
  • Beschreibung des Sachverhalts;
  • Angabe, was Sie mit Ihrer Beschwerde erreichen möchten;
  • Kopie von Unterlagen zu Ihrem Anliegen (sofern vorhanden);

Zunächst erhalten Sie bei elektronisch eingereichten Beschwerden eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Beschwerde. Kann die Beschwerde zeitnah fallabschließend beantwortet werden, so erhält der Beschwerdeführer bereits an Stelle der Eingangsbestätigung eine schriftliche Antwort. Die konkrete Dauer der individuellen Bearbeitung einer Beschwerde hängt insbesondere von ihrer Komplexität oder der Notwendigkeit der Einbeziehung Dritter wie beispielsweise unseren externen Dienstleister ab. Grundsätzlich wird eine Beantwortung spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen angestrebt.

Sollte dies nicht möglich sein, werden Sie hierüber sowie über den Grund für die Verzögerung im Rahmen einer Zwischennachricht informiert werden. Zugleich wird Ihnen mitgeteilt werden, wann die Bearbeitung Ihrer Beschwerde voraussichtlich abgeschlossen sein wird.